9. Unbestrittenes Rahmengeschehen Der äussere Ablauf erschliesst sich aus den in den Akten befindlichen Unterlagen sowie den Aussagen des Beschuldigten, der Vertreterin der «Napf-Kräuter GmbH» und der in ähnliche Verfahren verwickelten Personen praktisch lückenlos. Deshalb kann auf die zutreffende Beschreibung des rechtsrelevanten äusseren Sachverhaltes durch die Vorinstanz verwiesen werden. Dieser lautet wie folgt (pag. 18 216 f., S. 26 f. der Urteilsbegründung): […] Festzuhalten ist vorab, dass die Cleam Immobilien AG eine im Handelsregister eingetragene Im- mobilien-Handels- und -Finanzierungs-Gesellschaft ist.