Der Beschuldigte habe sich auf ein – auf einer seriösen Jobbörse [jobs.ch] – aufgeschaltetes, unverdächtiges Stelleninserat bei der «Cleam Immobilien AG» beworben. Er sei davon ausgegangen, er werde in Immobiliengeschäften als Regionalvertreter im Aussendienst eingesetzt werden. Der Beschuldigte sei «ein Mann des Wortes» und lege den vorinstanzlichen Erwägungen entsprechend nicht viel Wert auf Schriftlichkeit. Deshalb seien ihm gewisse «Ungereimtheiten» im Arbeitsvertrag nicht aufgefallen.