18 221). Weil der Beschuldigte wegen seinem finanziellen Hintergrund aber einerseits die versprochene Provision und andererseits eine Stelle gewollt habe, habe er sich über sein Misstrauen und seine Zweifel hinweggesetzt und damit in Kauf genommen, sich an illegalen Handlungen zu beteiligen. Spätestens am späteren Nachmittag des 9. Novembers 2016 habe er sich entschlossen, sein Konto für die zu diesem Zeitpunkt per E-Mail angekündigte Überweisung von CHF 125‘9210.00 der «Napf-Kräuter GmbH» zur Verfügung zu stellen, die Gelder entgegenzunehmen und sie weisungsgemäss an ihm unbekannte Drittpersonen weiterzuleiten.