18 219). Spätestens seit der E-Mail der «Cleam Immobilien AG» vom 9. November 2016 mit der Ankündigung, es seien CHF 125'910.00 auf sein Konto überwiesen worden sowie der Aufforderung, dieses Geld bar zu beziehen und gegenüber der Bank bei allfälligen Fragen betreffend Bezugszweck zu lügen, habe der Beschuldigte so starke Zweifel an der Seriosität der Angelegenheit haben müssen, dass sie als Wissen darum ausgelegt werden müssten, dass er sich an etwas Illegalem beteiligte (pag. 18 221).