A.________ überwies sodann das auf diese Weise am 10. November 2016 auf seinem Konto IBAN CH41 8086 0000 0048 8692 4 bei der Raiffeisenbank Schwarzwasser eingegangene verbrecherische / deliktische Geld am 11. November 2016, nachdem ein Barbezug ab seinem Konto nicht möglich war, im Teilbetrag von CHF 60'000.00 an das Konto lautend auf Gerber Thomas und Kümin Alexandra bei der Raiffeisenbank Thalwil und im Teilbetrag von CHF 65'710.00 an das Konto lautend auf Kasack Susanne bei der PostFinance AG, wodurch er, insbesondere auch durch die Splittung des fraglichen Geldes in Teilbeträge, die Ermittlung der