formations- und Kommunikationstechnologie erhältlich gemachten Online-Zugangsdaten zu den Kontoverbindungen des Deliktsopfers (Napf-Kräuter GmbH) bei der C.________ AG unbefugt einzusetzen und von dort auf elektronische Weise den Betrag von CHF 125'910.00 zugunsten der Kontoverbindung von A.________ bei der Raiffeisenbank Schwarzwasser abzudisponieren (Gehilfenschaft zu betrügerischem Missbrauch einer Datenverarbeitungsanlage; Art. 25 i.V.m. Art. 147 StGB).