4 Staatsanwalt Joss beantragte die Bestätigung des erstinstanzlichen Urteils und stellte die folgenden Anträge (pag. 19 584): I. A.________ sei schuldig zu erklären: 1. der Gehilfenschaft zu betrügerischem Missbrauch einer Datenverarbeitungsanlage, begangen in der Zeit vom 3. November 2016 bis am 10. November 2016 in Neuenegg zum Nachteil der C.________ AG im Deliktsbetrag von CHF 125‘910.00;