1. Die Zivilklage der Privatklägerin C.________ AG wird in Anwendung von Art. 41 OR und Art. 126 StPO teilweise gutgeheissen und A.________ wird verurteilt, der C.________ AG CHF 92‘886.00 zuzüglich Zins zu 5% auf CHF 125'910.00 vom 24. November 2016 bis am 29. März 2018 und zu 5% auf CHF 92'886.00 seit 30. März 2018 zu bezahlen. Soweit weitergehend wird die Zivilklage abgewiesen. 2. Für die Beurteilung der Zivilklage werden keine Kosten ausgeschieden. IV. [Eröffnungsformel]