Der Kanton Bern entschädigt Fürsprecher B.________ für die amtliche Verteidigung von A.________, vgt., mit CHF 6‘531.90. A.________, vgt., hat dem Kanton Bern die ausgerichtete amtliche Entschädigung zurückzuzahlen, sobald es seine wirtschaftlichen Verhältnisse erlauben (Art. 135 Abs. 4 StPO). 2 III.