Wird keine schriftliche Begründung verlangt reduziert sich die Gebühr um CHF 600.00. Die reduzierten Verfahrenskosten betragen somit CHF 1'600.00. II. Die amtliche Entschädigung für die amtliche Verteidigung von A.________, vgt., durch Fürsprecher B.________ wird wie folgt bestimmt: […]