Der Vollzug der Geldstrafe wird aufgeschoben und die Probezeit auf 2 Jahre festgesetzt. 2. Zur Bezahlung der Verfahrenskosten, bestehend aus den Kosten der Voruntersuchung Gebühr CHF 600.00 den Kosten der Hauptverhandlung (inkl. schriftlicher Begründung) Gebühr CHF 1'600.00 Total ausmachend: CHF 2'200.00