1. Mit Eingabe vom 5. Juni 2018 machte Rechtsanwalt B.________ namens von A.________ (Beschuldigter, nachfolgend: Gesuchsteller) geltend, er lehne Oberrichter C.________ und Oberrichterin D.________ wegen der Besorgnis der fehlenden Unabhängigkeit und Unparteilichkeit im Sinne von Art. 6 Abs. 1 der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK; SR 0.101) ab (pag. 1). Zur Begründung führte er zusammenfassend aus, Oberrichter C.________ und Oberrichterin D.________ seien Mitglieder der SVP. Die SVP steche bei Versuchen der Einflussnahme auf die Rechtsprechung besonders hervor.