Die ausgestandene Untersuchungshaft von 58 Tagen wird im Umfang von 58 Tagessätzen an die Geldstrafe angerechnet. Der Vollzug der Geldstrafe wird aufgeschoben und die Probezeit auf 4 Jahre festgesetzt; 2. zu einer Verbindungsbusse von CHF 1‘200.00. Die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung wird auf 40 Tage festgesetzt; 3. zur Bezahlung der auf die Schuldsprüche entfallenden erstinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 5‘080.00; 4. zur Bezahlung der oberinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 2‘000.00. III.