Es wird festgestellt, dass das Urteil des Regionalgerichts Oberland (Einzelgericht) vom 7. März 2018 insofern in Rechtskraft erwachsen ist, als: 1. das Verfahren eingestellt wurde wegen Übertretung gegen das Betäubungsmittelgesetz, angeblich begangen bzw. festgestellt am 20. Mai 2014 in R.________; ohne Ausscheidung von Verfahrenskosten und ohne Ausrichtung einer Entschädigung;