24. Täterkomponenten Zum Vorleben und den aktuellen Verhältnissen des Beschuldigten kann auf die zutreffenden Ausführungen der Vorinstanz (pag. 843 f.) verwiesen werden. Aus dem oberinstanzlich eingeholten Leumundsbericht (pag. 879 ff.) ergeben sich keine Umstände, die eine andere Beurteilung rechtfertigen würden.