22.3 Fazit Es bleibt insgesamt bei einem leichten Tatverschulden. Nach Berücksichtigung sämtlicher Tatkomponenten geht die Kammer von einer Strafe im Bereich von 30 Strafeinheiten aus. 23. Asperation Aufgrund des engen Sachzusammenhangs zwischen den zu beurteilenden Delikten rechtfertigt sich eine Asperation im Umfang von 50 %. Die Einsatzstrafe von 300 Strafeinheiten für den Diebstahl wird somit um 30 Strafeinheiten für die Sachbeschädigung und um weitere 15 Strafeinheiten für den Hausfriedensbruch auf insgesamt 345 Strafeinheiten erhöht.