__ befand sich im ersten Obergeschoss. Immerhin wählten die Beschuldigten einen Zeitpunkt, an dem die Familie H.________ nicht zu Hause war. Trotzdem bedeutete das Tatvorgehen mit mehreren Mittätern eine erhöhte Gefährlichkeit für die sich im Obergeschoss befindende I.________. Der Beschuldigte brach die Haustüre mit Werkzeug auf und verschaffte sich damit gewaltsam Zugriff. Der Hausfriedensbruch erstreckte sich nicht auf mehrere Räume des Wohnhauses, sondern beschränkte sich auf den Keller, in dem sich der gesuchte Tresor befand.