Hierdurch offenbarte er eine erhöhte Gefährlichkeit (insbesondere für I.________, die sich zur Tatzeit im ersten Obergeschoss aufhielt), um den Erfolg des Delikts zu begünstigen. Immerhin erfolgte die Tat zu einem Zeitpunkt, in welchem die Familie H.________ nicht zu Hause war, sodass es zu keiner Konfrontation kam. Ausserdem arbeitete der Beschuldigte mit dem Sohn des Geschädigten zusammen, weshalb er die Verhältnisse vor Ort kannte. Sowohl die Schwere der Rechtsgutsverletzung als auch die Art und Weise des Vorgehens wirken sich damit deutlich erhöhend aus.