Ferner wurde nicht in ein abgelegenes Geschäft eingebrochen, sondern mitten in einem Wohnquartier in ein doppelstöckiges Zweifamilienhaus. Bezüglich der Verwerflichkeit des Handelns ist festzuhalten, dass die Tat geplant und professionell vorbereitet war, indem beispielsweise das Treffen nach dem Diebstahl bereits vorher vereinbart und die Mobiltelefone der Mittäter zu Hause gelassen wurden. Der Beschuldigte beging den Diebstahl des Weiteren zusammen mit mehreren Mittätern. Hierdurch offenbarte er eine erhöhte Gefährlichkeit (insbesondere für I.____