11.5 Treffen im Casino Die Verteidigung bringt schliesslich vor, es sei unwahrscheinlich, dass es das fragliche Treffen der Beteiligten im Casino je gegeben habe. E.________ sei zum fraglichen Zeitpunkt noch nicht 18 Jahre alt gewesen und wäre deshalb gar nicht ins Casino hinein gekommen. Ausserdem erscheine es unglaubhaft, dass der Beschuldigte eine ihm unbekannte Person aus heiterem Himmel auf einen Tresor hätte ansprechen sollen und dass E.________ einer ihm unbekannten Person anbieten würde, den Tresor seiner Eltern zu stehlen (pag. 911).