20 seien zu detailliert, als dass sie bloss vom Hörensagen stammen könnten. Ausserdem habe er kein Alibi (pag. 912). Hierzu ist festzuhalten, dass diese Variante in Widerspruch zu allen sich in den Akten befindenden Aussagen steht. E.________, F.________ und C.________ geben klar an, dass F.________ in der Einbruchsnacht nicht dabei war. Auch B.________ hält fest, er habe den Einbruch nur zusammen mit C.________ verübt. Es ist nicht einzusehen, wieso diese Beteiligten alle lügen sollten, nur um F._____