289 Z. 112). Aus den Ergebnissen der angewandten Zwangsmassnahmen kann der Beschuldigte vor diesem Hintergrund nichts für sich ableiten. 11.4 F.________ an Stelle des Beschuldigten Die Verteidigung behauptet, von der Vorinstanz sei nicht in Betracht gezogen worden, dass F.________ anstelle des Beschuldigten zusammen mit B.________, C.________ und D.________ den Einbruch verübt haben könnte. Seine Aussagen