Die Version mit zwei Tätern ist es demgegenüber nicht. Die fehlenden Ergebnisse der angewandten Zwangsmassnahmen lassen sich des Weiteren mit dem überaus vorsichtigen Vorgehen des Beschuldigten erklären, das insbesondere von E.________ sehr detailliert beschrieben wurde. So hätten sie beispielsweise beide die Mobiltelefone jeweils vor den Treffen ausgeschaltet und im Auto gelassen (pag. 244 Z. 99 ff.). Auch C.________ gab an, sie seien in der Tatnacht sehr vorsichtig vorgegangen: «[…] [M]eine Schuhe musste ich wegwerfen. Und die Handschuhe auch» (pag. 289 Z. 112).