Diese beiden seien zusammen in das Domizil des Geschädigten eingebrochen, hätten den Tresor mitgenommen und die Beute unter sich aufgeteilt. F.________ habe ihnen die nötigen Informationen geliefert und dafür schliesslich CHF 2‘000.00 erhalten. Die hinter der ersten Version stehenden Aussagen sind undetailliert, teilweise widersprüchlich und hielten in den Einvernahmen einer kritischen Befragung nicht stand. Sie sind deshalb nicht glaubhaft. Diese erste Version mit zwei Tätern widerspricht zudem den am Tatort gefundenen Schuhsolenabdrücken von drei Personen.