18 10.8 Gesamtwürdigung Aus der Würdigung der Aussagen der Beteiligten ergibt sich, dass sich im Wesentlichen zwei Versionen des Einbruchsdiebstahls vom 16. Februar 2014 gegenüberstehen. Die erste (vom Beschuldigten, seinem Bruder und – anlässlich der Hauptverhandlung schliesslich auch – von C.________ vertretene) Version involviert zwei Täter: B.________ und C.________. Diese beiden seien zusammen in das Domizil des Geschädigten eingebrochen, hätten den Tresor mitgenommen und die Beute unter sich aufgeteilt.