10.7 G.________ Auch die Aussagen von G.________ fasste die Vorinstanz zutreffend zusammen (pag. 824). Hierauf kann verwiesen werden. Die Aussagen von G.________ sind in Bezug auf den Einbruch vom 16. Februar 2014 wenig ergiebig. Immerhin gab er an, sich ca. zwei Wochen vor der polizeilichen Einvernahme vom 18. Februar 2017 mit E.________ und F.________ im Casino getroffen zu haben (pag. 220 Z. 86 f.). Auf seinem Mobiltelefon wurden sodann sechs Lichtbilder gefunden, auf denen jeweils eine Hand ersichtlich ist, die mehrere Banknoten festhält (pag. 227 ff.). G.________ gab hierzu an, diese Bilder seien von D.__