C.________ tatsächlich nur darum gegangen, aus der Untersuchungshaft zu kommen, hätte er auch sogleich die Aussage von B.________ bestätigen können, zumal diese ja ohnehin der Wahrheit entsprochen haben soll. Das tat er aber nicht. Anlässlich der Einvernahmen vom 3. Juni und 14. Juli 2014 widersprach C.________ der Version von B.________ mehrfach, dezidiert und detailliert («A.________ B.________ gab an, den Einbruch nur mit Ihnen begangen zu haben. Was sagen Sie dazu?» – «Nein, wir waren zu viert, das ist die Wahrheit. Er will vielleicht seinen Bruder schützen durch diese Aussage», pag. 299 Z. 137 ff.; «Könnten Ihrer Ansicht nach 2 Personen diesen schweren Tresor tragen?»