_ einfach bestätigte. Er setzte in seiner Erzählung nicht nur eigene Schwerpunkte und schilderte den Einbruch aus einem andern Blickwinkel als F.________, er widersprach diesem auch und stellte dessen Version richtig («F.________ gab an, Sie hätten einen Teil des Deliktsguts, nämlich Goldschmuck nach Luzern gebracht. Was sagen Sie dazu?» – «Nein, das ist nicht so. Wir wollten den Schmuck nach Luzern bringen zu einem ‹Schwarzen›, aber schlussendlich konnten wir dies nicht so erledigen. Vielleicht hat der A.________ dem F.________ dies so erzählt», pag. 298 Z. 95 ff.). Von einer unreflektierten Bestätigung, um aus der Untersuchungshaft zu kommen, kann nicht die Rede sein. Im Übrigen: Wäre es