Er führte jedoch (entgegen der Darstellung der Verteidigung [pag. 905] trotz Aufforderung des erstinstanzlichen Gerichts [pag. 752 Z. 44]) in keiner Weise aus, wie die beiden zu zweit den Einbruch durchgeführt haben sollen. Eine solche Erklärung hätte sich aber aufgedrängt, da sich das Geschehen mit nur zwei Personen nicht