Die Angaben von C.________ anlässlich dieser beiden Einvernahmen wirken selbsterlebt und wirklichkeitsnah. Insbesondere scheinen sie nicht von E.________ und F.________ kopiert, sondern ergänzen diese komplementär. So setzt er eigene Schwerpunkte, beschreibt das Geschehen aus einem anderen Blickwinkel und verteidigt seine Version auch dann, wenn sie derjenigen von F.________ widerspricht. Anlässlich der Hauptverhandlung vom 18./19. Dezember 2017 (pag. 750 ff.) korrigierte C.________ plötzlich seine vorherigen Aussagen. Zwar könne er bestätigen, dass er beim Einbruch dabei gewesen sei. In Tat und Wahrheit aber habe er einzig mit B.________ zusammen den Einbruch begangen.