Diese Aussagen bestätigte C.________ sodann anlässlich der staatsanwaltschaftlichen Einvernahme vom 14. Juli 2014 (pag. 295 ff.). Seine Aussagen beschränken sich im Wesentlichen auf eine Zusammenfassung seiner Aussage vom 3. Juni 2014. Nichtsdestoweniger finden sich auch in dieser einige Realkriterien. So beschreibt er auch hier Schwierigkeiten beim Handlungsablauf («Wir haben probiert, die Türe zu öffnen. Dazu haben wir schon eine Weile benötigt», pag. 297 Z. 54 f.; «Es war eine ziemlich stabile Türe und wir waren alle 4 beteiligt beim Öffnen. Wir hatten lediglich zwei Schraubenzieher mit dabei. Wir benötigten für das Öffnen der Türe ca. 30 Minuten», pag. 300 Z. 188 ff.;