282 Z. 142). Er wolle ja auch nicht etwas sagen und das „Arschloch“ sein, wenn er sich nicht sicher sei (pag. 282 Z. 135 f.). Er habe bei seinen Aussagen sehr unruhig und extrem nervös gewirkt (pag. 275 Z. 30; pag. 279 Z. 45). C.________ antwortet ausweichend und hält offenbar bestimmte Informationen zurück. Er widerspricht auch den Aussagen aller anderen Beteiligten inklusive seinen eigenen in späteren Einvernahmen, durch welche er sich selber belastet. Auf seine ersten Einvernahmen kann nicht abgestellt werden. Er bestätigte sodann anlässlich der delegierten Einvernahme vom 3. Juni 2014 (pag. 286 ff.) den von E.____