10.5 C.________ Die Vorinstanz fasste die Aussagen von C.________ zutreffend zusammen (pag. 826 f.). Hierauf kann verwiesen werden. C.________ gab in seinen Einvernahmen insgesamt drei Versionen betreffend den in Frage stehenden Einbruchsdiebstahl wieder, die sich allesamt widersprechen. Auf diese drei Versionen soll nachfolgend im Einzelnen eingegangen werden. In seinen ersten Aussagen anlässlich der delegierten (pag. 273 ff.) und der Hafteinvernahme (pag. 278 ff.) vom 20. Mai 2014 bestritt C.________ vollumfänglich seine Beteiligung am in Frage stehenden Einbruch.