jun. so umständlich über Sie organisiert hat, wenn Sie doch von diesem Einbruch abgeraten haben?» – «Das war sicherlich eine Vertrauensfrage und aber auch der Altersunterschied. Ich denke, dass er mich ‹ernster› genommen hat als E.________», pag. 341 Z. 249 ff.). Die Aussagen von F.________ anlässlich der Einvernahmen vom 6. Mai 2014 und 10. Juli 2014, mit welchen er den Beschuldigten erheblich belastet, sind detailliert, präzise und stimmen widerspruchsfrei mit denjenigen von E.________ überein. Die Kammer erachtet sie als überaus glaubhaft. Anlässlich der Hauptverhandlung vom 17. Januar 2018 (pag. 743) verweigerte F.________ plötzlich seine Aussage ohne Angabe eines Grundes.