338 Z. 136 ff.). Auch auf kritische Fragen der Verteidigung gab er jeweils präzise und nachvollziehbare Antworten («Wann konkret [hat Ihnen der Beschuldige erzählt, dass er diesen Einbruch gemacht haben soll]?» – «An einem Wochenende von Samstag auf Sonntag in der Nacht erfolgte der Einbruch und am Sonntag dann hat sich A.________ bei mir gemeldet. E.________ hatte ja vorgängig gesagt, dass seine Eltern über das besagte Wochenende während 3 Tagen abwesend seien», pag. 340 Z. 233 ff.; «Können Sie erklären, wieso A.________ den Kontakt zu E.________ jun. so umständlich über Sie organisiert hat, wenn Sie doch von diesem Einbruch abgeraten haben?»