12 ‹het är nid weg übercho›», pag. 337 Z. 123; «Sie sagten demnächst, in den nächsten 3 Tagen. Ich wusste wann ungefähr. Als sie es gemacht hatten, da hat mich A.________ angerufen und wir haben uns zu einem Kaffee getroffen. Aus seinen Erzählungen musste ich dann schliessen [sic!], dass der Einbruch in der vergangenen Nacht stattgefunden hatte», pag. 337 Z. 109 ff.). F.________ gab jeweils klar an, wenn ihm der Beschuldigte etwas nicht erzählt habe (vgl. beispielsweise pag. 337 Z. 114 ff. oder pag. 338 Z. 136 ff.).