Er habe alles über den Einbruch vom Beschuldigten erfahren. Bei seiner Schilderung fällt auf, dass F.________ das Geschehen in der Tatnacht sehr detailliert schildert, obwohl er selber nicht dabei gewesen ist. So macht er beispielsweise Angaben zur Automarke des Beschuldigten (pag. 328 Z. 176), beschreibt ein genaues Bild der örtlichen Verhältnisse («Sie fuhren hinter das Haus, es hat dort einen Weg, der zum Haus führt. Es hat einen Zaun zwischen dem Weg und dem Haus», pag. 328 Z. 176 ff.) und beschreibt sogar die Reihenfolge, in der die Beteiligten das Haus betreten haben sollen («Ich weiss, dass zuerst B.________ und D.__