317 ff.) gab er sodann zu, etwas vom Einbruch zu wissen, verweigerte aber diesbezüglich die Aussage. Anlässlich der staatsanwaltschaftlichen Einvernahme vom 6. Mai 2014 (pag. 323 ff.) entschied sich F.________ schliesslich erstmals, zur Sache auszusagen. Er gab an, dass E.________ durch ihn den Beschuldigten, B.________, D.________ und C.________ kennengelernt habe. Gemäss ihm hätten sodann die letzteren vier den in Frage stehenden Einbruch begangen. Er habe alles über den Einbruch vom Beschuldigten erfahren.