319 Z. 84 ff.). Seine Angaben zum vorsichtigen Umgang des Beschuldigten mit dem Mobiltelefon erklären zudem, wieso die Auswertung der sichergestellten Mobiltelefone und die rückwirkende Randdatenerhebung keine Ergebnisse zeitigten. Schliesslich konnte E.________ auch auf kritische Fragen stets nachvollziehbare Antworten geben (vgl. beispielsweise pag. 248 Z. 310 ff.: «Wieso bekamen Sie diesen Anteil, wenn Sie Ihren Aussagen nach am Einbruch nicht beteiligt waren?» – «Ja ich habe ja meine Familie verraten. Das sind ja Shipis. Also Kosovo-Albaner. Bei denen steht Familie an erster Stelle. Ich habe ja nun für sie meine Familie verraten und somit wurde ich am Deliktsgut beteiligt.»).