10 schehen angibt. Seine Schilderung ist lebensnah und wirkt selbst erlebt. Auch zu den Aussagen von F.________ und C.________ finden sich trotz der detailreichen Erzählung keine nennenswerten Widersprüche. Die Version von E.________ mit vier Tätern ist des Weiteren – anders als diejenige von B.________ mit zwei Tätern (siehe oben, E. 10.2) – vereinbar mit den drei am Tatort gefundenen Schuhsohlenabdrücken (vgl. pag. 319 Z. 84 ff.).