_ belastet sich durch seine Aussagen anlässlich der Einvernahmen vom 1. Juli 2014 und 14. November 2014 selber erheblich, sowohl in rechtlicher wie auch in moralischer Hinsicht. Es dürfte ihm nicht leicht gefallen sein zuzugeben, an einem Einbruch mitgewirkt zu haben, der sich gegen seine eigenen Eltern richtete. Er selber bezeichnete sein Verhalten als «Verrat» (pag. 248 Z. 313) und bekam auf entsprechende Anschuldigung Tränen in den Augen und seine Stimme fing an zu zittern (pag. 239 Z. 141). Seine Aussagen weisen denn auch etliche Realkriterien auf. So beschreibt er viele aussergewöhnliche Details (vgl. beispielsweise die Beschreibung des Treffens mit dem Beschuldigten auf pag.