9 vom 1. Juli 2014 (pag. 241 ff.) ein, dem Beschuldigten verschiedene Informationen geliefert und bei der Planung des Einbruchs wesentlich mitgeholfen zu haben. Er habe den Beschuldigten erstmals im Casino kennengelernt, wo dieser ihn auf den Tresor seiner Eltern angesprochen habe. In der staatsanwaltschaftlichen Einvernahme vom 14. November 2014 (pag. 256 ff.) bestätigte er sodann seine bisherigen Aussagen. E.________ belastet sich durch seine Aussagen anlässlich der Einvernahmen vom 1. Juli 2014 und 14. November 2014 selber erheblich, sowohl in rechtlicher wie auch in moralischer Hinsicht.