10.3 E.________ Die Vorinstanz fasste die Aussagen von E.________ zutreffend zusammen (pag. 824 f.). Hierauf kann verwiesen werden. Nachdem E.________ zunächst jegliche Mitwirkung seinerseits am Einbruchsdiebstahl im Haus seiner Eltern bestritten hatte (vgl. Einvernahme vom 18. Februar 2014, pag. 235 ff.), gestand er in der darauf folgenden delegierten Einvernahme