Der Tresor wurde von allen Beteiligten als schwer und im Bereich von 150 – 200 kg beschrieben. Die Aussagen von B.________ widersprechen im Übrigen auch den objektiven Beweismitteln. Der Kriminaltechnische Dienst der Kantonspolizei Bern fand am Tatort drei verschiedene, von der Täterschaft stammende Schuhsolenabdrücke. Das lässt darauf schliessen, dass am Einbruch mindestens drei Personen beteiligt waren. Dieser Umstand ist nicht vereinbar mit der von B.________ angegebenen Version, wonach nur er und C.________ am Einbruch beteiligt gewesen sein sollen.