Die Aussagen von B.________ werfen in dieser Hinsicht mehrere Fragen auf. Zum einen war gemäss seiner Aussage E.________ weder in die Planung noch in die Ausführung der Tat involviert. Unerklärlich bleibt bei seiner Version deshalb, woher die Täterschaft das nötige Insiderwissen hatte, um ohne weitere Umwege direkt das Kellerabteil aufzuwuchten, in welchem sich der Tresor befand und gezielt die installierten Kameras auszuschalten. Solches Insiderwissen konnte nur E.________ zur Verfügung stellen. Entgegen der Ansicht der Verteidigung (pag. 907) handelte es sich hierbei durchaus um komplexe Informationen, waren doch beispielsweise präzise Angaben zur Art der Überwachungskameras