Einzig die Schilderung von B.________ betreffend das Geschehen nach der Tat weist Realkriterien auf. So gibt er subjektive Empfindungen an («Ich war ziemlich überrascht, als die Polizei G.________ abholen ging, aber ich habe mich ein wenig darüber gefreut», pag. 185 Z. 55 f.), beschreibt Schwierigkeiten im Handlungsablauf («Danach hat F.________ versucht, mich anzurufen, aber das Telefon hatte ich weggeworfen», pag. 185 Z. 58) und seine Beschreibung stimmt auch in den Details mit derjenigen von F.________ überein («Schlussendlich habe ich F.________ dann CHF 2‘000.00 übergeben», pag. 185 Z. 69). Der Detaillierungsgrad und die logische Stringenz der Aussagen von B.____