(nachfolgend: Geschädigter) aufwuchtete und sich in den Keller begab, wo sie das Aufnahmegerät der Videoüberwachungsanlage im Wert von ca. CHF 1‘000.00 demontierte. In der Folge wuchtete sie mittels unbekanntem Gegenstand die Türe zum Lebensmittelvorratsraum auf, in welchem sich der Tresor im Wert von ca. CHF 1‘000.00 befand. Dadurch entstand an den Türen respektive an den Türrahmen ein Schaden von insgesamt ca. CHF 5‘000.00. Die Täterschaft trug sodann den Tresor aus dem Haus, transportierte ihn ab und öffnete ihn anschliessend.