6. Verfahrensgegenstand und Kognition der Kammer Der Beschuldigte focht das erstinstanzliche Urteil mit Berufungserklärung vom 14. Juni 2018 nur teilweise an (pag. 863). Seine Berufung richtet sich gegen die Schuldsprüche wegen Diebstahls, Sachbeschädigung und Hausfriedensbruchs,