Urteil mit Begründung; unverzügliche Mitteilung des Dispositivs, vorab per Fax) - Amt für Migration und Personenstand, Migrationsdienst (MIDI; Dispositiv vorab zur Information, Motiv nach unbenutztem Ablauf der Rechtsmittelfrist bzw. nach Entscheid der Rechtsmittelbehörde) - dem Regionalgefängnis Thun (unverzügliche Mitteilung, vorab per Fax) - der Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland (nach unbenutztem Ablauf der Rechtsmittelfrist bzw. nach Entscheid der Rechtsmittelbehörde) - dem Staatssekretariat für Migration (nur Dispositiv; nach unbenutztem Ablauf der Rechtsmittelfrist bzw. nach Entscheid der Rechtsmittelbehörde)