1. Der A.________ mit Urteil der Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland vom 19. August 2016 für eine Geldstrafe von 25 Tagessätzen zu CHF 30.00 gewährte bedingte Vollzug wird widerrufen. Die Strafe ist zu vollziehen. 2. Die erstinstanzlichen Verfahrenskosten für das Widerrufsverfahren von CHF 300.00 werden A.________ zur Bezahlung auferlegt. 3. Die oberinstanzlichen Verfahrenskosten für das Widerrufsverfahren von CHF 200.00 werden A.________ zur Bezahlung auferlegt. VIII. A.________ wird in Anwendung von Art. 41 ff. OR sowie Art. 126 Abs. 1 StPO verurteilt: